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Erste Schritte zu eigenen Speditionsmitarbeitern

Die Auftragsbücher quellen über. Der Spediteur oder Transportunternehmer weiß nicht mehr, wo ihm der Kopf steht. Dann wird es Zeit, sich mit der Idee zu beschäftigen, Mitarbeiter einzustellen.

Bei gut laufenden Geschäften kommt jeder Spediteur oder Transportunternehmer irgendwann an den Punkt, über neue Mitarbeiter nachzudenken. Spätestens wenn die Auftragsbücher so voll sind, dass sie nicht mehr abgearbeitet werden können, tritt dieser Fall ein. Während sich für die Buchführung eventuell externe Steuerbüros oder der Steuerberater anbieten, sieht das bei fachspezifischen Aufgaben wie der Disposition schon anders aus. Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten für einen Einstieg als Arbeitgeber.

Erste Schritte zu eigenen Speditionsmitarbeitern
Erste Schritte zu eigenen Speditionsmitarbeitern

Modelle der Zusammenarbeit

Bevor ein erster Mitarbeiter eingestellt wird, sollte sich der kommende Chef überlegen, in welcher Form er Hilfe benötigt. Es gibt unterschiedliche Modelle eine Zusammenarbeit zu beginnen.

Freie Mitarbeiter

Wer möglichst keine zusätzlichen Lohnkosten tragen möchte, der kann sich nach freien Mitarbeitern umschauen. Von Vorteil ist hierbei die Flexibilität der Einsetzbarkeit. Sollte es zu Engpässen kommen, kann die Zusammenarbeit jederzeit ausgesetzt werden. Gleichzeitig sollte aber jeder frische Chef bedenken, dass freie Mitarbeiter von ihrerseits auch schnell wieder weg sein können. 

Minijobber und 450-Euro-Kräfte

Zum Start lassen sich auch Arbeitskräfte auf Basis eines 450-euro-Jobs einstellen. Dies kann dann gelingen, wenn der Arbeitsumfang noch nicht so umfassend ist. Je höher qualifiziert die Berufe jedoch sind, desto schwere wird es werden Arbeitskräfte dafür zu finden. Auch hier zahlt der Arbeitgeber geringe Sozialversicherungspflichtige Beiträge.

Befristete Arbeitsverhältnisse

Unter bestimmten Umständen ist es erlaubt, Arbeitnehmer nur befristet einzustellen. Nach den Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft gibt es dafür drei Möglichkeiten:

  • Es liegen sachliche Gründe vor: Dabei muss einerseits  ein vorübergehender Bedarf bestehen. Das kann eine Kampagne, ein Projekt  oder ein Saisonarbeitsplatz sein.  Elternzeiten oder längere Krankheiten anderer Mitarbeiter gehören auch dazu.
  • Es liegen keine sachlichen Gründe vor: In diesem Fall ist ein Arbeitvertrag bis zu zwei Jahren erlaubt. In den ersten vier Jahren einer echten Betriebsgründung (keine Umbenennung) ist eine Befristung auch bis zu vier Jahren möglich. 
  • Arbeitslose über 52 Jahren können bis zu fünf Jahre befristet eingestellt werden.

In allen Fällen liegt dabei ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vor, das auch für unbefristete Stellen gilt. Es sind somit Beträge für Krankenkasse, Renten- und Pflegeversicherung und Berufsgenossenschaften abzuführen. Dadurch steigt das normale Bruttogehalt als Arbeitgeber nochmals.

Zeit- oder Leiharbeitsverhältnisse

Ein weiteres jedoch eher teures Modell, ist das der Arbeitnehmerüberlassung. Als Unternehmer leihen Sie sich einen Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum. Sie zahlen dem Entleiher dafür einen vereinbarten Stundensatz.

Wer einen ersten Mitarbeiter benötigt hat somit viele Möglichkeiten. Alle haben ihre Vor- und Nachteile. Jeder sollte sich daher gut überlegen, welches Arbeitsverhältnis für ihn in Frage kommt.

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