Sattelauflieger gelten als unmotorisierte Nutzfahrzeuge und müssen im Straßenverkehr mit eigenem Kennzeichen geführt werden. Neben dem Einsatz im Güterkraftverkehr werden sie auch zunehmend in der Landwirtschaft genutzt. Sattelauflieger mit deutscher Zulassung haben standardmäßig Innenmaße von 13,625 m × 2,48 m × 2,70 m sowie max.Außenmaße von 13,68 m × 2,55 m × 4,00 m. Damit bieten sie weniger Ladelänge als Hängerzüge, deren kombinierte Laderaumlänge über 15 m betragen kann.